Die Zustellkuverts mit den unterschriebenen Stimmkarten und den Stimmkuverts müssen spätestens bis zur Öffnung der Wahl- und Abstimmungslokale am Freitag, 18. Februar 2011 bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden (VRG, Art. 8).
Bitte schicken Sie Ihre briefliche Stimme früh genug ab. Zu spät eintreffende Zustellkuverts werden ungeöffnet vernichtet.
Seit 2004 ist neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne auch die briefliche Stimmabgabe möglich (VRG, Art. 5).
Die Stimme kann vom In- oder Ausland verschickt werden.
Bitte beachten Sie die Anweisungen in den Wahlunterlagen: Die unterschriebene Stimmkarte gehört zusammen mit dem Stimmkuvert ins amtliche Zustellkuvert.
Das verschlossene Zustellkuvert kann frankiert der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden.