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| Enthält ein Stimmzettel weniger gültige Kandidaten- stimmen, als Gemeinderäte der entsprechenden Gemeinde zu wählen sind (wenn z.B. einzelne Kandidaten durchgestrichen sind), so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Stimmzettel gedruckt ist. |
Werden durchgestrichene Kandidaten durch Kandidaten einer anderen Wählergruppe ersetzt, so gehen diese Kandidatenstimmen an die neu ein- gefügten Kandidaten und die entsprechenden Partei- stimmen an die Wählergruppe dieser Kandidaten. |
| Enthält ein Stimmzettel mehr Namen für Kandidaten als Wahlen zu treffen sind, so werden die überzähligen Namen von der Wahlkommission gestrichen, und zwar von unten nach oben. |
Kommt auf einem Stimmzettel der gleiche Name mehr- mals vor, so wird er nur einmal gezählt. Bemerkungen auf dem Stimmzettel oder Hervorheben von Kandidaten (z.B. mit Leuchtstift) sollten unterlassen werden. Ersteres könnte zur Ungültigerklärung des Stimmzettels durch die Wahlkommission führen, das Her- vorheben eines Kandidaten könnte von der Wahl- kommission als Streichung durch den Wähler interpretiert werden. |