Erster Wahlgang vom 28. Januar 2007. Keiner der Kandidaten hat das absolute Mehr erreicht.Zum zweiten Wahlgang
Laut Art. 71 Abs. 2 des Gemeindegesetzes dürfen die Stimmen zur Wahl des Gemeinderats erst ausgezählt werden, wenn die Wahl des Vorstehers feststeht. Bis nach dem zweiten Wahlgang bleiben die Urnen verschlossen.
Der zweite Wahlgang der Vorsteherwahl hat, entsprechend des im Nov. 2006 abgeänderten Gemeindegesetzes, innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Wahltermin statt zu finden. Vorsteherkandidaten dürfen sich bis drei Wochen vor dem zweiten Wahlgang von der Wahl zurück ziehen.
Resultat folgt nach dem zweiten Wahlgang der Vorsteherwahl
Resultate ohne Gewähr