Enthält ein Stimmzettel weniger gültige Kandidaten stimmen, als Gemeinderäte der entsprechenden Gemeinde zu wählen sind (wenn z.B. einzelne Kandidaten durchgestrichen sind), so gelten die fehlenden Stimmen als Zusatzstimmen für diejenige Wählergruppe, deren Bezeichnung auf dem Stimmzettel gedruckt ist.
Enthält ein Stimmzettel mehr Namen für Kandidaten als Wahlen zu treffen sind, so werden die überzähligen Namen von der Wahlkommission gestrichen, und zwar von unten nach oben.